Die mit der Steuerbegünstigung gemeinnütziger Organisationen verbundenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sind hoch. Das Gemeinnützigkeitsrecht befindet sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Erlasse der Finanzverwaltung ständig im Wandel.
Wir verfügen über langjährige Expertise und beraten Sie in allen Fragen.:
Natürlich erledigen wir auch für Sie:
Wir rechnen unsere Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab.
Wenn das Zeithonorar nach der StBVV zur Anwendung kommt (z. B. für steuerliche Beratung in Einzelfragen), berechnen wir das Honorar nach Zeitaufwand mit Sätzen zwischen EUR 55,00 bis EUR 75,00 zzgl. Umsatzsteuer je angefangene halbe Stunde.
Auf Wunsch rechnen wir auch nach individueller Honorarvereinbarung ab.